Leitfaden für die Aufbewahrung und Entsorgung von Speiseresten der Kategorie 3
Als Material 3 der Risiko-Kategorie werden Küchen- und Speisereste tierischer Herkunft aus dem gewerblichen Bereich bezeichnet. Sie unterliegen der "tierischen Nebenprodukte
Beseitigungsverordnung".
- Diese dürfen nur in dafür zugelassenen Fahrzeugen sowie mit vorgeschriebenen Handelspapieren transportiert werden.
- Küchenabfälle sind getrennt von sonstigen Abfällen zu halten, zu lagern, zu befördern und einer Verwertung zuzuführen.
- Eine Entsorgung aus dem gewerblichen Bereich über den Hausmüll oder der Biotonne ist nicht zulässig.
Wie muss entsorgt werden?
- In 120 l Behältern. Diese müssen beschriftet sein mit dem Hinweis: Kategorie 3 - nicht für den menschlichen Verzehr.
- Die Behälter müssen außerhalb von Räumen liegen, in denen Lebensmittel gelagert werden oder damit umgegangen wird. Die Behälter müssen für unbefugte Menschen und Tiere
unzugänglich aufbewahrt werden.
- Die Tonnen müssen nach jeder Leerung gründlich gewaschen und gesäubert werden.
- Der Entsorgungsrhythmus richtet sich nach den Menge und den Witterungsbedingungen, in Absprache mit dem Entsorger. Empfehlenswert ist eine wöchentliche Leerung.