Leitfaden für die Aufbewahrung und Entsorgung von Speiseresten der Kategorie 3

 

 

Als Material 3 der Risiko-Kategorie werden  Küchen- und Speisereste tierischer Herkunft aus dem gewerblichen Bereich bezeichnet. Sie unterliegen der "tierischen Nebenprodukte Beseitigungsverordnung".

  • Diese dürfen nur in dafür zugelassenen Fahrzeugen sowie mit vorgeschriebenen Handelspapieren transportiert werden.
  • Küchenabfälle sind getrennt von sonstigen Abfällen zu halten, zu lagern, zu befördern und einer Verwertung zuzuführen.
  • Eine Entsorgung aus dem gewerblichen Bereich über den Hausmüll oder der Biotonne ist nicht zulässig.

 

Wie muss entsorgt werden?

  • In 120 l  Behältern. Diese müssen beschriftet sein mit dem Hinweis: Kategorie 3 - nicht für den menschlichen Verzehr.
  • Die Behälter müssen außerhalb von Räumen liegen, in denen Lebensmittel gelagert werden oder damit umgegangen wird. Die Behälter müssen für unbefugte Menschen und Tiere unzugänglich aufbewahrt werden.
  • Die Tonnen müssen nach jeder Leerung gründlich gewaschen und gesäubert werden.
  • Der Entsorgungsrhythmus richtet sich nach den Menge und den Witterungsbedingungen, in Absprache mit dem Entsorger. Empfehlenswert ist eine wöchentliche Leerung.

 

 

 

 

 

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